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Architekt:innen und Baurodnungsrecht ist grundsätzlich Ländersache. Jedoch fallen immer mehr wichtige Entscheidungen in Berlin und Brüssel. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) vertritt die 16 Länderkammern auf Bundes- und europäischer Ebene.
Die BAK begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf zum Gebäudetyp e. Er sei geeignet, das Ziel einfacheren, kostengünstigeren, innovativeren und damit auch klimafreundlicheren Planens und Bauens erreichen zu können. Der Entwurf greife wesentlichen Problembereiche auf, die im Bereich des Zivilrechts das Erreichen dieses Ziels bislang verhindert hätten.
"Wir weisen auf die Gefahr hin, dass bei Einführung des § 246e vermehrt Wohnbebauung an ungeeigneten Standorten entstehen kann, wie z. B. Randlagen, Grün- oder Sportflächen", meint BAK-Präsidentin zum Gesetzesentwurf.
Die BAK hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf einen Widerpsruch im GEG zur Bewertung von der Energieerzeugung durch gebäudenaher Photovoltaik aufmerksam gemacht. 65% eines Gebäudes sollen mit erneuerbarer Energie erzeugt werden. Gebäudenahe PV gehört derzeit regulatoriusch allerdings nicht dazu.
Die BAK begrüßt die Verdopplung der förderfähigen investitionssumme bei vorhandenem individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP), sieht aber die ständigen und teilweise kurzfristigen Änderungen in den Förderprogrammen kritisch.
Die Architekten und Architektinnen fordern über die Bundesarchitektenkammer (BAK) eine Erhöhung der Anzahl der EPD-Datensätze und eine Weiterentwicklung der ÖKOBAUDAT und des eLCA-Rechentools.
Alles berufspolitischen Positionen sind auf der Webseite der Bundesarchitektenkammer zu finden: www.bak.de
Die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen von 137.153 Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Die Mitglieder der Bundesarchitektenkammer sind die 16 Architektenkammern der Länder.