Zu den im Architektengesetz definierten Aufgaben der Architektenkammer gehört u.a. in Bereichen mit besonderen Qualifikationsanforderungen Fachlisten zu führen. Satzungsgemäß hat daher der Landesvorstand Regelugnen und die Kriterien für das Führen der Listen aufgestellt. Für die einzelnen Bereiche werden die Voraussetzungen jeweils in eigenen Geschäftsordnungen beschrieben.
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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