Der Landesvorstand der Architektenkammer hat mit der Verabschiedung der Geschäftsordnungen die Voraussetzungen geschaffen, dass sich die Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg in Fachlisten eintragen können. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, gegenüber Bauherren eine besondere Kompetenz und Schwerpunktbildung zu kommunizieren.
Rückfragen / 01.03.2013