Anbieter für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen können bei der Architektenkammer Baden-Württemberg einen Antrag auf Anerkennung ihrer Veranstaltung stellen. In der Anerkennung einer Veranstaltung gelten die ausgestellten Bescheinigungen als Nachweis im Sinne der Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer Baden-Württemberg.
14.10.2024