Seit der letzten Regierungsumbildung im Jahr 2021 ist in Baden-Württemberg das neu gebildete Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zuständig für alle Bereiche des Bauens - von der Landes- und Regionalplanung über Städtebauförderung, Stadtentwicklung und Baukultur, Wohnungsbau, Denkmalschutz und Denkmalpflege bis zum Bauordnungsrecht und insofern Oberste Baurechtsbehörde für Baden-Württemberg. Durch Integration des Referats Bautechnik und Bauökologie aus dem Umweltministerium ist das neue "Bauministerium" nun auch für die Bereiche Standsicherheit und Schutz baulicher Anlagen sowie Bauarten und Bauprodukte zuständig.