Hinweise zur Absicherung eigener Rechts- und Vergütungsansprüche, zu steuerlichen Aufbewahrungsfristen und Aufbewahrungspflichten gegenüber dem Auftraggeber
Die Aufbewahrungspflichten, die der Architekt oder auch dessen Rechtsnachfolger ein zu beachten hat, ergeben sich aus den unterschiedlichsten Rechtsnormen und Gesetzen, aber auch aus dem Vertragsverhältnis selbst. Die dargestellten Aufbewahrungspflichten und –empfehlungen nehmen jeweils Bezug auf die vielfältigen Rechtsbeziehungen, in denen der Architekt während und nach der Durchführung eines Bauvorhabens steht. Um Ansprüche und Forderungen, die sich aus diesen Rechtsbeziehungen ergeben, erfolgreich durchsetzen oder abwehren zu können, sollten entsprechende Unterlagen und Nachweise aufbewahrt werden.
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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