Herstellung notwendiger Stellplätze nach Landesbauordnung
Auszug aus der Landesbauordnung: § 37 Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, Garagen mit Auszug aus der Begründung zum LBO-Änderungsgesetz 2019
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) vom 28. Mai 2015 – AZ.: 41– 2600.0-13/187, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 22. Juni 2022 – Az.: MLW22-26-204/187/16
KFZ-Stellplätze
Fahrrad-Stellplätze
Aussetzen der Verpflichtung zur Herstellung
Bestimmung durch die Baurechtsbehörde
Abweichung bei Wohnungen
Gründe des Allgemeinwohls
Festsetzung durch Satzung
Anhang 1: Richtzahlen für Kfz-Stellplätze Tabelle A - Kriterien ÖPNV Tabelle B - Bemessungszahlen Anhang 2: Richtzahlen für Fahrrad-Stellplätze
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
Weitere Informationen ...
... bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.