Architektinnen und Architekten sind unabhängige Experten, die ihre Bauherrschaft beraten, für sie planen und das Projekt von Anfang bis Ende betreuen. Gemeinsamkeit ist dabei ein Schlüsselbegriff.
Vom ersten Gedanken bis zum Einzug ins Haus sind viele Schritte notwendig. In der HOAI – der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – sind sie in Form von neun Leistungsphasen geregelt. So steht am Anfang die Klärung der Aufgabenstellung: Bauherr und Bauherrin sagen, was sie sich wünschen. Bei einem Neubau wird ein Raumprogramm erstellt; bei Umbauten schaut man, was vorhanden ist und was geändert werden soll. Ist diese Wunschliste fertig, geht es ans Entwerfen. Dabei kommen erste Skizzen ins Spiel, mit denen der Architekt prüft, ob sich die Ideen tatsächlich realisieren lassen. Es folgen Gespräche mit Baurechtsbehörden und Fachplanern wie Statiker oder Brandschutzexperte. Danach erstellt der Architekt eine Kostenschätzung und einen groben Terminplan.
Als nächstes fertigt er Zeichnungen und gegebenenfalls ein Modell an, damit sich die Bauherrschaft eine Vorstellung machen kann, was entstehen soll. Die beiden Seiten tauschen sich nun intensiv über die gewünschte Gestaltung, das Material und die Konstruktion des Bauwerks aus. Im Laufe des Entwurfsprozesses kommen neue Ideen und Gedanken hinzu; entsprechend werden die Pläne geändert und weiterentwickelt. Diese reicht der Architekt schließlich gemeinsam mit den Berechnungen sowie den ausgefüllten notwendigen Formularen bei der Baubehörde ein, die den Bauantrag prüft.
Mit der Genehmigung gibt’s den „roten Punkt“. Bevor es aber auf der Baustelle losgeht, gilt es noch zahlreiche Details festzulegen und die Ausführungspläne zu erstellen. Damit erhält der Handwerker präzise Angaben, ob die Wand beispielsweise gemauert oder betoniert werden soll, wo welcher Lichtschalter hinkommt und wie genau der Dachaufbau auszusehen hat.
Der nächste Schritt ist die Erstellung eines Leistungsverzeichnis‘. Dazu zählt, die Wand- und Bodenflächen zu ermitteln, die Anzahl von Fenstern und Türen aufzulisten und zu beschreiben, was genau eingebaut werden soll. Beim Neubau lässt sich das gut anhand der Pläne bewerkstelligen. Bei Umbauten empfiehlt es sich, dass Architekt und Handwerker das vorhandene Gebäude gemeinsam anschauen und sich über das mögliche Vorgehen austauschen; denn beim Bauen im Bestand kann die Planung auf dem Papier nur als erste Grundlage dienen.
Dank einer präzisen Ausschreibung lassen sich die Angebote der Handwerker gut vergleichen. Der Architekt prüft sie, verhandelt mit den Firmen und berät seine Bauherren vor der Auftragsvergabe neutral und ohne eigene wirtschaftliche Interessen.
Während des Baus sind zahlreiche Gewerke gleichzeitig auf der Baustelle tätig. Diese Arbeiten muss jemand koordinieren. Wenn Architekten die Bauleitung übernehmen, überwachen sie auch die Baukosten, prüfen eingehende Rechnungen und dokumentieren alles. Die kompletten Unterlagen erhält die Bauherrschaft nach Abschluss des Ganzen.
Häufig bieten auch Bauträger oder -firmen solche Leistungen an, jedoch immer gleichzeitig mit dem Verkauf eines Hauses, des Bodenbelages oder der Badinstallation. Unabhängiger Rat ist hier kaum möglich. Wer also individuellen Einfluss auf den Entwurfsprozess und die Auswahl der Handwerker ausüben möchte, ist gut beraten sich einen Architekten oder eine Architektin zur Seite zu nehmen. Für die Berechnung des Honorars, das diese für ihre Tätigkeit bekommen, gibt es mit der HOAI eine Empfehlung durch den Verordnungsgeber.