ImmoWertV
Am 7. Mai hat der Bundesrat der von der Bundesregierung am 24. März 2010 beschlossenen neuen Immobilienwertermittlungsverordnung (kurz: ImmoWertV) vorbehaltlos zugestimmt. Die neue Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken, die an die Stelle der seit nunmehr über 20 Jahren unveränderten WertV88-Regelungen tritt, ist ab sofort anzuwenden: Sie wurde veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 27. Mai 2010 und trat am 1. Juli in Kraft.
Carmen Mundorff / 20.05.2022