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Barrierereduzierung im Bestand
Prof. Dr.-Ing. Susanne Edinger, Herausgeber: GAG Ludwigshafen Handbuch für Immobilienunternehmen, Beuth Verlag GmbH Berlin Wien Zürich, 1. Auflage Juli 2015, 120 Seiten, DIN A4, im Ordner: ISBN 978-3-410-25111-8, 68 Euro, E-Book: ISBN 978-3-410-25112-5, 68 Euro
Nur ein geringer Anteil der vorhandenen Wohnungen in Deutschland ist barrierefrei. Durch den demographischen Wandel wird in den nächsten Jahren die Nachfrage nach passenden Wohnungen steigen. Wegen topographischer Gegebenheiten eignet sich zwar nicht jede Wohnung für einen umfänglichen barrierefreien Umbau, aber an vielen Orten lassen sich Bedingungen schaffen, die dazu beitragen, dass die Menschen möglichst lange im gewohnten Umfeld bleiben können. An was muss man denken? Welche Bereiche müssen in die Planung einbezogen werden? Für die Bestandsanalyse vor Ort und für eine strukturierte Herangehensweise zum Barriereabbau im Bestand und für den Neubau gibt es unterstützende Literatur.
Die Loseblattsammlung von Susanne Edinger zeigt Wege der Barrierereduzierung im Wohnimmobilienbestand auf. Die einzelnen Kapitel widmen sich den Aspekten Grundstück, Haus und Wohnung. Alle Bereiche werden systematisch durchgearbeitet, was bei der Planung und Gestaltung mit ins Kalkül gezogen werden sollte, damit für Menschen mit Einschränkungen und im Alter die Wohnung und das direkte Umfeld möglichst optimal und mit wenig Barrieren ausgestattet sind.
Die Kapitel sind gut aufgeteilt, die einzelnen Themen sind übersichtlich dargestellt und immer in der gleichen Art strukturiert. Besonders hilfreich sind hier die Fotos und Planausschnitte sowie die Begründung, damit Planer nachvollziehen können, worauf es ankommt. Eine siebenseitige Checkliste hilft bei der Wohnungsbegehung die relevanten Aspekte im Blick zu haben. Die DIN 18040-2 diente bei der Erstellung des Handbuchs als Orientierung, aber Vorsicht, bei einigen Bereichen werden geringere geometrische Maße dargestellt. Planer müssen bedenken, was vertraglich mit dem Bauherrn vereinbart oder auch was per Landesbauordnung geschuldet ist. Mit der „Barrierereduzierung“ wird ein neuer Begriff im Bestand auf den Markt gebracht. Ob dies der Sache dienlich ist, bleibt dahingestellt. Die Landesbauordnung Baden-Württemberg und die DIN 18040-2 kennen diesen Begriff nicht, sondern fordern Barrierefreiheit und Rollstuhlgerechtigkeit.