Anfang Mai 2018 fand der Baugerichtstag in Hamm statt. Gastredner war der Stuttgarter Architekt Stefan Behnisch.
Alle zwei Jahre ist das westfälische Hamm die Hauptstadt des Baurechts. Dort findet dann der Baugerichtstag statt, eine zweitägige Veranstaltung, zu der sich alle im weitesten Sinne am Baurecht Interessierten treffen und miteinander über neueste Entwicklungen diskutieren. In insgesamt zwölf Arbeitskreisen werden Themen wie das digitale Planen und Bauen, das Vergaberecht, die Normung oder das Bauträgerrecht besprochen. Der Baugerichtstag sieht sich nicht als Fortbildungsveranstaltung, sondern als Impulsgeber an den Gesetzgeber. Er erarbeitet konkrete Empfehlungen, um das Baurecht zu verbessern. Über 550 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fanden sich am 4. und 5. Mai zum nunmehr siebten Treffen ein, davon viele Richter und Rechtsanwälte, aber auch zahlreiche Architekten und Ingenieure.
Forderung nach weniger Bürokratie
Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof Stefan Leupertz, Präsident des Baugerichtstages, konnte daher in ein volles Plenum blicken, als er die zahlreichen Gäste aus der Politik, der Justiz und der Anwaltschaft begrüßte. Ehrengast des diesjährigen Baugerichtstages war der renommierte Stuttgarter Architekt Stefan Behnisch. In einem eindrucksvollen Vortrag stellte er die kulturellen Chancen und Pflichten der Architektur dar. Insbesondere für die zahlreichen Juristen war der Vortrag ein großer Gewinn, der einen Blick aus der Praxis vermittelte und die Herausforderungen darstellte, die ein international aufge stelltes Architekturbüro zu bewältigen hat. Behnisch berichtete, dass er mittlerweile ca. 60 Prozent seiner Schaffenszeit nicht mit dem eigentlichen Planen und Ausarbeiten verbringt, sondern mit organisatorischen und technischen Fragestellungen wie der Ausschreibung, der Vergabe oder der Terminplanung. Dennoch unterließ es der Architekt, die Gesetzgebung generell und pauschal anzugreifen oder zu kritisieren. Im Großen und Ganzen seien die Gesetze in Ordnung, so Behnisch. „Mit den Gesetzen kann ich leben, nicht aber mit der Handhabung“, teilte er den Zuhörern mit. Vielfach sei das Problem für einen Architekten die konkrete Anwendung und Auslegung von Vorschriften vor Ort durch die lokalen Bauämter. In einzelnen Städten wie in Stuttgart würden einige Berater daher gar nicht mehr tätig, da ihnen dies viel zu aufwendig sei. Behnisch appellierte, dass das Verwaltungshandeln keinen Selbstzweck haben darf, sondern kreatives Schaffen und unternehmerisches Tun sinnvoll unterstützen soll.
Nach seinem Vortrag ging Stefan Leupertz auf das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene neue Bau- und Architektenvertragsrecht ein. Er bezeichnete es als epochalen Kraftakt, der viele Chancen in der Weiterentwicklung böte. Natürlich gebe es viele Fragen und Fälle, die die Praxis erst lösen und beantworten müsse. Dennoch zeigte er sich zuversichtlich, dass das Bauvertragsrecht eine Verbesserung darstelle.
Leistungsphase 0
Im Anschluss daran diskutierten die Teilnehmenden in den verschiedenen Arbeitskreisen über mögliche Gesetzesänderungen und Anregungen an den Gesetzgeber. Im Arbeitskreis IV zum Architekten- und Ingenieurrecht wurde der neu eingeführte Zielfindungsphasen-Paragraf 650p Abs. 2 BGB besprochen. Insgesamt gab es 13 Empfehlungen dieses Arbeitskreises, die als PDF-Datei auf der Internetseite des Deutschen Baugerichtstags zum Download bereitstehen. Deutliche Zustimmung fand die Empfehlung an den Gesetzgeber, klarzustellen, dass die sogenannte Ziel findungsphase ausschließlich Leistungen umfasst, die zeitlich und inhaltlich vor der Grundlagenermittlung nach den Leistungsbildern der HOAI liegen. Dies entspricht dem Sinn des Gesetzgebers, der mit der neuen Regelung die viel zu lange Akquisephase der Architekten verkürzen wollte. Der Gesetzgeber hat eine eigenständige Leistungsphase 0 geschaffen, die ebenso eigenständig zu honorieren ist.
Für die Architektenschaft sind die Empfehlungen des Arbeitskreises IV wichtig und stellen nochmals die positiven Verbesserungen heraus, die der Gesetzgeber geplant hat. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber die Impulse des Baugerichtstages aufnimmt und bei einer nächsten Novellierung des Architektenrechts entsprechend berücksichtigt.
Beim Deutschen Baugerichtstag werden in einzelnen Arbeitskreisen aktuelle baurechtliche und baubetriebliche Fragestellungen erörtert und zu aktuellen Streitfragen des Baurechtes beraten. Die auf der Grundlage von Arbeitsthesen geführte Diskussion mündet sodann in Empfehlungen an den Gesetzgeber. Die Empfehlungen der Arbeitskreise des siebten Deutschen Baugerichtstags stehen als PDF-Dokument zum Download bereit.