Absolventen des IFBau-Lehrgangs „Sachverständige für Architektenhonorare“ tauschen ihre Erfahrungen aus
Das IFBau bietet seit einigen Jahren einen mehrwöchigen Fortbildungslehrgang, in dem sich erfahrene Architektinnen und Architekten zum Sachverständigen für Architektenhonorare ausbilden lassen. Mit der geballten Kompetenz von Sachverständigen (u. a. Walter Ziser, Werner Seifert, Dieter Pfrommer) und Juristen (u. a. Gerd Motzke, Mathias Preussner, Wolfgang Roeßner) werden rund 20 Interessierte in die Tiefen des Honorarrechts eingeführt. Das Ziel ist dabei die Aufnahme in die Fachliste der Architektenkammer und langfristig die öffentliche Bestellung.
Von ganz Deutschland reisen mittlerweile die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an, um sich in Stuttgart zum Honorar-Sachverständigen ausbilden zu lassen. Die insgesamt fünf zweitägigen Lehrgangsblöcke finden immer Freitag und Samstag statt.
Seit 2018 gibt es noch einen weiteren Zusatz, den das IFBau gemeinsam mit der Rechtsabteilung der Architektenkammer anbietet: Zwei Mal im Jahr können die Kursabsolventen an einem Erfahrungsaustausch zum Honorarsachverständigenwesen teilnehmen. Teilnehmer des Erfahrungsaustausches stellen dafür eigene Gutachten zur Verfügung, die gemeinsam mit den übrigen Kolleginnen und Kollegen diskutiert und besprochen werden. Geleitet, geführt und moderiert werden die dreistündigen Treffen von erfahrenen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wie Walter Ziser und Felix Preisenberger.
Mit diesem Zusatzbaustein soll die Scheu vor der Erstellung eines Honorargutachtens genommen werden und die Absolventen Routine erlangen. Mit Erfolg: Die ersten Kursteilnehmer reichen Anträge auf Aufnahme in die Fachliste ein und wollen sich öffentlich bestellen lassen. Mit dem Wegfall der Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze durch die Entscheidung des EuGH (v. 04.07.2019 – C-377/17) könnte das Betätigungsfeld und die Notwendigkeit eines Honorarsachverständigen langfristig noch größer werden.