Informationspflichten aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Seit dem 1. Februar 2017 haben selbständig tätige Kammermitglieder unter bestimmten Voraussetzungen neue Informationspflichten gegenüber Bauherren, die Verbraucher sind. Diese ergeben sich aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vom 19. Februar 2016.
25.01.2017