Haushaltsprüfungsausschuss
Der Haushaltsplan wird in mindestens zwei Lesungen auf Vorschlag des Hauptgeschäftsführers vom Landesvorstand im Benehmen mit dem Haushaltsprüfungsausschuss – ausschließlich von der Landesvertreteversammlung gewählte Kammermitglieder – aufgestellt. In der letzten Lesung des Haushaltsentwurfs können Ausgaben erhöhende Änderungsvorschläge nur noch mit konkretem Deckungsvorschlag eingebracht werden. Der Haushaltsplan bedarf der Genehmigung der Landesvertreterversammlung. Regelungen zum Haushaltsvollzug (Deckungsfähigkeit, Übertragbarkeit, Nachträge) werden dem Haushaltsplan vorangestellt und sind mit diesem zu beschließen.
Leitungsteam
Mitglieder
04.07.2023