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Die kommunale Planungshoheit misst Gemeinderäten eine Schlüselrolle bei städtebaulichen Entwicklungen bei. Für die Kammer sind die anstehenden Kommunalwahlen daher von großer Bedeutung. Bereits die Landesvertreterversammlung im vergangenen November hatte hier einen Schwerpunkt. Ausgehend vom dort verabschiedeten Papier beleuchten die AKBW-Kompetenzteams die einzelnen Themen bis zur Kommunalwahl genauer. In diesem Beitrag geht es um die Planungsgrundlagen durch Bedarfsermittlungen und Potenzialanalysen.
Im LVV-Themenraum "Planungsprozesse und Honorierung" wurden Prozesse diskutiert, die eine gute Planung in den Kommunen ermöglicht. Der erste von der Landesvertreterversammlung beschlossene Punkt betrifft die Planungsgrundlagen:
Eine Bedarfsermittlung und Potenzialanalyse sind notwendige Voraussetzung für jede gute Planung. Verfügen Kommunen nicht über ausreichende Planungskapazitäten, können Architekt:innen aller Fachrichtungen, Stadtplaner:innen (in der sogenannten Leistungsphase 0) oder Ortsentwicklungsbeiräte interdisziplinär unterstützen. Sie erheben Bedarfe sowie Potenziale und entwickeln Lösungsstrategien selbst für multiple Herausforderungen – auch interkommunal und in Abwägung der Schutz- und Rechtsgüter.
Unterstützung in der Bedarfsermittlung durch Freie Architekt:innen oder Stadtplaner:innen bietet eine neutrale Beratung und personelle Entlastung in den Kommunen. Die Büros sollten möglichst früh eingebunden werden und bei komplexen Planungsprozessen wäre es gut, die Expertise der Landschaftsarchitekt:innen und Innenarchitekt:innen zu berücksichtigen. Eine umfassende und interdisziplinäre Bedarfsermittlung beispielsweise durch Machbarkeitsstudien hilft Kosten zu sparen, denn falsche Entscheidungen können sehr teuer werden und binden Kapazitäten, was den Fachkräftemangel in den Kommunen verstärkt.
Auch für die Moderation in der sogenannten Phase 0 ist externer Sachverstand aus der Architekten- oder Planerschaft wertvoll. Darüber hinaus sollten Begleitgremien Planungsprozesse steuern und bei Wettbewerbsergebnissen die Qualität in der weiteren Umsetzung sichern.
Es gilt den Wert der Beratungsleistungen in der Phase 0 zu definieren und zu kommunizieren. Wichtig ist, dass die Rollen bei der Bedarfsermittlung klar verteilt sind und eine angemessene Honorierung entwickelt wird, denn die Phase 0 hat ihren Preis und Wert: Eine gute, vollständige Bedarfsermittlung und eine sachgerechte Planung sind in großem Maße klimarelevant und nachhaltig!
Im zweiten von der LVV beschlossenen Punkt, wird die Steuerungsmöglichkeit der Kommunen adressiert:
Nur durch gesicherte Planungsqualität bleibt die Kommune entscheidungsfähig. Gemeinderäte können von Bedarfsanalysen übergeordnete gemeinwohlorientierte und klimagerechte Leitziele ableiten und dauerhaft als Strategie im kommunalpolitischen Handeln verankern.
Die Neugestaltung der öffentlichen Systeme für die Wärmewende, Verkehrswende und der Anpassung an den Klimawandel werden zentrale Transformationsaufgaben der Kommunen und ergeben große Gestaltungschancen, die zu nutzen sind. Die Gestaltungsziele sind zu definieren.
Die Fokussierung auf Bauen in Bestandstrukturen erlaubt es, die gesteckten Klimaziele zu erreichen.
Hierfür müssen zwingend bestehende bauordnungsrechtliche Hemmnisse (z.B. "Umbauordnung") und aktuelle bauplanungsrechtliche Hemmnisse (z.B. "Verfallsdatum auf B-Pläne") abgebaut werden. Gleichzeitig müssen Effizienz (Energie), Konsistenz (Zirkuläres Bauen) und Suffizienz (Ressourcen) integrale Bestandteile aller Planungsprozesse sein und die graue Energie in der Ökobilanzierung mit eingerechnet werden.
Wissensvermittlung und Image-Offensiven müssen das Bauen im Bestand verstärkt als baukulturelle Chance begreifen und entsprechend unterstützen!
Darüber hinaus bietet der Landesentwicklungsplan die Chance, positive und bildhafte Raumfigurationen für Baden-Württemberg und darüber hinaus zu gestalten, die eine nachhaltige Zukunft machen.
Stadt und Land müssen als ein vernetztes Ökosystem betrachtet werden, indem sie die natürlichen Kreisläufe und die Daseinsvorsorge berücksichtigen.
Klimagerechte Leitziele lassen sich vor allem durch folgende Aspekte realisieren: