Neuer Antragseingang für baurechtliche Verfahren ab 01.07.2024
Virtuelles Bauamt
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei zu Ihrer Information und freundlichen Grüßen von Herrn Nobuhiro Sonoda, ab dem 01.07.2024 können Bauanträge ausschließlich über das neue „virtuelle Bauamt“ (Viba) im Bereich des Stadtkreises Baden-Baden beantragt werden. Siehe dazu untenstehende Information der Stadt Baden-Baden
zum 01.07.2024 wird Service-BW, welches als Antragseingang für baurechtliche Verfahren diente, abgestellt und durch das sog. virtuelle Bauamt (ViBa) ersetzt. Viba kommt in fast allen Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg zum Einsatz. Uns wurde von Herrn Götz (MLW) mitgeteilt, dass es voraussichtlich keine neue Presseveröffentlichung seitens des MLW bezüglich ViBa-Start/ Service-BW-Ende geben wird. Die Stadt Baden-Baden bereitet eine Pressemitteilung vor. Sie erhalten diese vorab, wenn sie fertig ist. Als etwas positivere Nachricht: Herr Götz bietet aktuell Schulungen zur Antragstellung über das virtuelle Bauamt an. Wenn eine regionale Architektenkammergruppe mit ihm diesbezüglich Kontakt aufnimmt, würde er für einen solchen Termin zur Verfügung stehen. Wir wissen nur nicht, inwieweit dieses Angebot seitens des Ministeriums oder der Architektenkammer beworben wird.
Anbei der Kontakt zum Ministerium:
Thomas Götz Projektleiter Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW) Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg Theodor-Heuss-Str. 4, 70174 Stuttgart Telefon: +49 1577 7913522 E-Mail: thomas.goetz spamgeschützt @ spamgeschützt mlw.bwl.de
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