Die Umtragung von einer Tätigkeitsart zu einer anderen kann formlos erfolgen. Als Tätigkeitsarten gelten:
freiberufliche Tätigkeit
öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
privatrechtliches Arbeitsverhältnis
gewerbliche Tätigkeit im Baubereich
Bei einem Wechsel der Tätigkeitsart ist binnen eines Monats die Eintragung dieser Änderung formlos zu beantragen. Die Umtragungsgebühr beträgt derzeit 50 Euro.
Bei Umtragung vom freien zum angestellten Architekten / Architektin muss mit der Umtragung eine Kopie des Arbeitsvertrages oder eine Arbeitgeberbescheinigung eingereicht werden.
Bei Umtragung vom angestellten zum freien Architekten /Architektin muss mit der Umtragung der Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Versicherungsbestätigung eingereicht werden.
Nach erfolgreicher Umtragung, wird Ihnen eine neue Urkunde zugesandt. Die sich aus der Umtragung ergebenden Rechte oder auch Pflichten bei der Führung der Berufsbezeichnung sind zu beachten.