Auftragswertbewertung: eForms-Verordnung tritt in Kraft
Am 23. August wurde die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) im Bundegesetzblatt verkündet und tritt unmittelbar in Kraft. Ab sofort gilt für die Auftragswertbewertung, dass bei öffentlichen Aufträgen für Planungsleistungen Lose über alle Leistungen zusammengefasst werden müssen. Die konkreten Auswirkungen in der Praxis werden sich in den kommenden Monaten zeigen, es ist jedoch zu erwarten, dass die meisten öffentlichen Planungsaufgaben nach den Regeln des EU-Rechts vergeben, also europaweit ausgeschrieben werden müssen.
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Felix Goldberg / 24.08.2023