Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Die Kombination eines frei Hand überzeichneten 3D-Modells mit Weiterbearbeitung in Adobe Photoshop kann in strategischer oder gestalterischer Hinsicht eine interessante und zeitsparende Alternative zu einem photorealistischen Rendering sein.
Nach einem einführenden Bildvortrag starten Sie mit dem Überzeichnen einer bereitgestellten Perspektive. Diese wird dann in Adobe Photoshop bearbeitet. Der Schwerpunkt dieses Workshops liegt dabei in Vertiefung und Training der zur professionellen Überarbeitung einer Handzeichnung relevanten Photoshop-Tools, mit dem Ziel, das Programm virtuos und effizient als eigenes Ausdrucksmittel anwenden zu können. Bringen Sie gerne auch eine eigene eingescannte Handskizze zur Überarbeitung in Photoshop mit.
Inhalte des Workshops:
Der Workshop richtet sich an Teilnehmende mit Interesse am Handzeichnen und Grundkenntnissen in Photoshop (vertraut mit den Auswahlwerkzeugen „copy and paste“ und der Verwendung von Ebenen).
Benötigt werden:
Ein geübter Umgang mit dem Rechner ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme. Von der Teilnahme mit einem Rechner mit schwacher Grafikleistung (oder älter als 5 Jahre) wird für diesen Workshop abgeraten.
*** Bitte beachten Sie auch den Ergänzungskurs Architekturillustration mit Schwerpunkt Freihandzeichnen. ***
ESF-Plus Fachkursförderung Für diese Veranstaltung erhält das IFBau Fördergelder aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Teilnehmende können eine Preisermäßigung in Höhe von 30%, bei 55+ von 70% erhalten, sofern bestimmte, personenbezogene Voraussetzungen erfüllt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter ESF-Fachkursförderung.
ESF-Förderung ist möglich.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zu den jeweiligen Fortbildungsveranstaltungen direkt an die angegebenen Veranstalter bzw. Kontaktpersonen.
Nach Abschnitt 1 Ziffer 2 der Berufsordnung sind Kammermitglieder zur ständigen Fort-und Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch verpflichtet. Was dies konkret bedeutet, regelt seit 1. Juni 2013 die Fort- und Weiterbildungsordnung.