Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg üben Berufe aus, bei denen höchste Qualifikation und Wissen erwartet wird. Daher ist lebenslanges Lernen in einer sich technisch rasant entwickelnden Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit. Auch die kontinuierlichen gesellschaftlichen Veränderungen in Zeiten der Globalisierung zwingen alle qualifizierten Berufsstände zur ständigen Fortbildung. Der Gesetzgeber überlässt es den Angehörigen des Berufsstandes selbst, die Erfüllung der Fort- und Weiterbildungspflicht zu überprüfen und hat diese Aufgabe der Architektenkammer Baden-Württemberg übertragen.
10.06.2024