Informationen zu Fortbildungen externer Bildungsträger
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zu den jeweiligen Fortbildungsveranstaltungen direkt an die angegebenen Veranstalter bzw. Kontaktpersonen.
Nach Abschnitt 1 Ziffer 2 der Berufsordnung sind Kammermitglieder zur ständigen Fort-und Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch verpflichtet. Was dies konkret bedeutet, regelt seit 1. Juni 2013 die Fort- und Weiterbildungsordnung.
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