Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Die juristischen Themen, die für Architekten relevant sind, sind komplex. Justiziar Alfred Morlock gab einen Überblick über Aktuelles, beispielsweise zum Architektengesetz, das sich derzeit in Überarbeitung befinde (siehe dazu auch Artikel Novelle Architektengesetz). Die angestrebten Änderung seien noch nicht ganz in trockenen Tüchern, aber Vertreter der Politik – Prof. Markus Müller und Andrea Lindlohr – hätten ihm am Vormittag in informellen Gesprächen signalisiert, dass die meisten Punkte Berücksichtigung finden würden. Dazu gehört die Beibehaltung der Voraussetzungen für die Eintragung: Es wird weiterhin für alle Fachrichtungen ein mindestens vierjähriges Regelstudium für die jeweiligen Berufsaufgaben verlangt. Damit sind die ins Gespräch gebrachten dreijährigen Studienzeiten für die Fachrichtungen Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung nicht übernommen worden.
Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) ist eine Variante der Partnerschaftsgesellschaft. Sie ist nun im Gesetz enthalten. Zum Thema Rentenversicherung wird die Situation zukünftig klarer: Angestellte Architekten, die sich nach einem Arbeitgeberwechsel von der deutschen Rentenversicherung befreien wollen zu Gunsten des Versorgungswerkes, kamen in letzter Zeit in Erklärungsnöte, wenn die neue Stelle nicht in einem klassischen Architekturbüro war. Deshalb ist die Definition der Berufsaufgaben im Architektengesetz sehr wichtig. Das Berufsbild wurde nun erweitert und berücksichtigt jetzt auch Überwachungsaufgaben von öffentlich rechtlichen Vorschriften, Sachverständigen- und Projektsteuerungstätigkeiten, Forschungs-, Lehr- und Entwicklungsaufgaben. Auch dürften Architekten nach neuer Definition einen Dienstherrn haben, erklärte Morlock und hielt fest: „Mit diesen Erweiterungen können wir ganz gut leben und haben bessere Karten.“ Die Delegierten signalisierten ebenfalls ihre große Zustimmung.
Auch das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht erfährt bundesweit eine Überarbeitung. Teilabnahme von Leistungen und Sonderkündigungsrecht wurden geändert. Zudem ist eine geringfügige Verbesserung der gesamtschuldnerischen Haftung vorgesehen, indem der Auftraggeber zuerst den Unternehmer zur Nachbesserung auffordern muss, bevor er sich an den Architekten wenden darf. Darin sieht Morlock einen ersten Schritt in die richtige Richtung.
Die europäische Vergaberichtlinie muss bis April 2016 umgesetzt sein. Das bedeutet eine Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und eine Neufassung der Vergabeordnung mit dem Wegfall der VOF. Die Bundesarchitektenkammer hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben, in der sie sich dafür ausgesprochen hat, dass das Verhandlungsverfahren mit integriertem Architektenwettbewerb weiter Regelverfahren bleiben soll. Etwas Kummer bereitet derzeit noch die Berechnung des Auftragswertes, der projektbezogen zu ermitteln ist. Unter Berücksichtigung der Architekten- und Ingenieurleistung wäre dadurch bei fast jedem Kindergarten eine europaweite Ausschreibung nötig. Laut Morlock goutiere der Städte- und Gemeindebund dies nicht und gebe der Architektenschaft somit Rückendeckung.
Seit sechsunddreißig Jahre begleitet und vertritt Alfred Morlock als Justiziar die Kammer. Im nächsten Sommer geht er in den Ruhestand. Deshalb blickte er zurück und gab einige Episoden aus seinem langjährigen Berufsleben äußerst kurzweilig zum Besten. „War früher alles besser?“ Der Einfluss von europäischen Richtlinien habe deutlich zugenommen mit Auswirkungen auf das Vergaberecht, die erufsanerkennung, das Architektengesetz und derzeit auf die HOAI. Bei Architektenwettbewerben gäbe es keine regionale Begrenzung sondern europaweite Beteiligung – also nur eine geänderte, nämlich neben der nationalen nun aucheine internationale Konkurrenz.