Jedes Mitglied gehört gemäß seinem Eintragungsort zu einer der 42 Kammergruppen, deren Grenzen im wesentlichen analog zu denen der Stadt- und Landkreise verlaufen. Die Kammergruppe vertritt die beruflichen Belange ihrer Mitglieder, wirkt bei örtlichen Entwicklungs- und Planungsfragen mit und unterstützt die Kammertätigkeit durch Öffentlichkeitsarbeit. Auf regionaler Ebene gehen die Kammergruppen in vier größeren Kammerbezirken auf: Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen – analog zu den Regierungsbezirken.
Die 42 Kammergruppen (klickbar)
23.02.2024