Hinweise zur Fort- und Weiterbildungspflicht
Die Fort- und Weiterbildungspflicht ist eine Berufspflicht für alle Architektinnen und Architekten. Sie ist ein Markenzeichen des freien Berufs und deshalb ein echtes Qualitätsmerkmal. Denn: Kammermitglieder müssen sich regelmäßig über Neuerungen insbesondere im Bereich Recht und Technik auf dem Laufenden halten und ihr Wissen in wesentlichen Kernthemen auffrischen. Die Fort- und Weiterbildungspflicht wird dabei nicht nur verlangt, sondern auch kontrolliert und im Falle von Zuwiderhandlungen vom unabhängigen Berufsgericht für Architekten in Baden-Württemberg sanktioniert.
01.01.2021