Ihre Tätigkeitsart ändert sich, statt als angestellter Architekt oder angestellte Architektin arbeiten Sie zukünftig frei? Bitte lassen Sie Ihre Tätigkeitsart umtragen.
Wenn Sie den bequemen Weg des Lastschrifteinzugs für Ihre Mitgliedsbeiträge wünschen, können Sie der Kammer ein SEPA-Basislastschrift-Mandat einreichen. Bitte wählen Sie aus den unten stehenden Downloads das für Sie passende Formular aus:
Ihre Eintragung können Sie jederzeit formlos schriftlich aufheben. Teilen Sie uns Ihren Wunsch auf Löschung Ihrer Mitgliedschaft in der Architektenkammer dafür schriftlich per Post mit, eine Begründung ist nicht erforderlich.