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Die zweite Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz vom 01.01.2024 fordert beim Einbau neuer Heizungen einen Pflichtanteil an erneuerbaren Energien von 65 Prozent. Noch werden in Deutschland überwiegend fossile Energieträger in Heizungen zur Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser verwendet. Aus diesem Grund sind viele Gebäudeeigentümer:innen von dieser Anforderung direkt betroffen und verunsichert, welche Heizsysteme bei Havarie alternativ eingebaut werden können.
Die Änderungsnovelle stellt aus Sicht der Bundesregierung einen wesentlichen Bestandteil der beabsichtigten Wärmewende dar. Im Gesetz wurden zahlreiche Bagatellregelungen aufgenommen, um im Vorfeld für die verpflichteten Eigentümer:innen möglichst unbillige Härten zu vermeiden. So wird die Verpflichtung nach wie vor unter Wahrung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit wirksam. Weiterhin werden viele Regelungen im Einzelfall erst in den nächsten Jahren greifen. Zudem wurde die Förderung zum Wechsel auf Erneuerbare Energien bei der Wärmeerzeugung ausgeweitet.
Inhalte:
Das Kurzseminar stellt die wesentlichen Anforderungen vor und zeigt exemplarisch Nachweiswege und Lösungsvorschläge im Hinblick auf die o.g. Anforderungen auf. Es richtet sich an Architekten:innen, Energieberater:innen und Investor:innen.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum 22.10.2024. Allgemeine Informationen zu den Onlineangeboten des IFBau finden Sie unter Online-Seminare.
Ergänzend zu den Dozierenden steht Ihnen bei allen IFBau Online-Seminaren eine moderierende Ansprechperson zur Verfügung. Neben der Moderation von Fragen aus Chat und Diskussionsrunden beantwortet diese auch technische und organisatorische Fragestellungen.
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