Wir bitten um Anmeldung online unter www.ifbau.demit folgenden Angaben:
Veranstaltung: VA-Nummer und Titel
Teilnehmer: Name / Vorname / Titel
Status: Kammermitglied / AiP / Nichtmitglied
Rechnungsempfänger: Name, Vorname / Firma / Büro / Behörde
Ermäßigungen: ESF Fachkursförderung
Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine Eingangsbestätigung und anschließend die Anmeldebestätigung mit Rechnung/Gebührenbescheid per Post, bzw. eine Information, falls das Seminar ausgebucht sein sollte. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und gelten mit Eingang als verbindlich. Bitte achten Sie bei der Anmeldung auf eine korrekte Rechnungsanschrift.
Teilnahmegebühren
Die Architektenkammer Baden-Württemberg fördert nach § 12 Abs. 2 Nr. 5 ArchG die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung. Das Institut Fortbildung Bau der Architektenkammer Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist satzungsgemäß nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 ArchG, § 15 Satzung der Architektenkammer Baden-Württemberg und § 5 Abs. 1 Gebührenordnung der Architektenkammer Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung verpflichtet, für die Teilnehmer an Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung Gebühren zu erheben und festzusetzen.
Die Teilnahmegebühren sind veranstaltungsbezogen und werden im regelmäßig erscheinenden Fortbildungsprogramm des Instituts Fortbildung Bau bekanntgegeben. Die Teilnahmegebühren werden getrennt für Kammermitglieder und sonstige Personen festgesetzt. Nach § 7 Gebührenordnung der Architektenkammer Baden-Württemberg erfolgt die Beitreibung der Gebühren, Auslagen und Nebenforderungen nach den Vorschriften über öffentlich-rechtliche Geldforderungen.
Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung/des Gebührenbescheides unter Angabe der Rechnungsnummer, der Veranstaltungsnummer und der Kundennummer auf das Konto des Instituts Fortbildung Bau der Architektenkammer Baden-Württemberg bei der BW-Bank Stuttgart, IBAN: DE49 6005 0101 0001 2854 91, BIC: SOLADEST600, zu überweisen. Die Teilnahmegebühr ist mehrwertsteuerfrei und als Fortbildungskosten in der Regel steuerlich absetzbar. Sie ist personengebunden und richtet sich nach dem Status der Person (Kammermitglied/AiP/SiP/Gast), die an der Veranstaltung teilnimmt. Maßgeblich hierfür ist der Zeitpunkt der Anmeldung. Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg und Mitglieder anderer deutscher Architektenkammern erhalten den Mitgliedspreis (Mitgliedsnachweis erforderlich).
Hochschulabsolventen der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung entrichten die für Kammermitglieder festgesetzten Gebühren. Der Absolventenstatus gilt bis vier Jahre nach Studienabschluss. Zum Nachweis ist der Anmeldung eine Kopie des Abschlusszeugnisses beizulegen. Architekten im Praktikum/Stadtplaner im Praktikum entrichten für die Zeit bis zum Eintrag als Architekt/Stadtplaner den Preis für AiP/SiP. Aktuell Studierende der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung entrichten ebenfalls den Preis für AiP/SiP. Zum Nachweis ist der Anmeldung eine Immatrikulationsbescheinigung beizulegen.
Die Teilnahmegebühren sind bis spätestens 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen. Bei Anmeldungen, die 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder später erfolgen, sind die Teilnahmegebühren sofort zu begleichen. Sollte das IFBau keinen Zahlungseingang vor Veranstaltungsbeginn feststellen können, behalten wir uns vor, den Teilnehmer nicht zur Veranstaltung zuzulassen.
Die einzelnen Ermäßigungen (wie z.B. Förderprogramm AKBW, Frühbuchungsbonus, Prämiengutschein usw.) sind nicht miteinander kombinierbar.
Mahnung/Mahngebühr
Wird die Teilnahmegebühr nicht entrichtet, erfolgt eine erste Erinnerung/ Mahnung. Für die zweite Mahnung wird eine Gebühr in Höhe von 10 % des ausstehenden Betrages erhoben.
Abmeldung/Nichtteilnahme/Ersatzteilnehmer
Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen bzw. per E-Mail, spätestens bis 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn. Bei späterer, auch krankheitsbedingter Abmeldung, beträgt die Stornogebühr 7 bis 1 Kalendertag(e) vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr, ab dem Veranstaltungstag 100 % der Teilnahmegebühr. Falls ein Ersatzteilnehmer benannt wird und dieser an der Veranstaltung teilnimmt, fällt keine Gebühr an. Maßgeblich für die Abmeldung ist der Eingang im IFBau. Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Seminar fallen die vollen Seminargebühren an. Bitte beachten Sie mögliche davon abweichende Rücktrittsbedingungen bei den Zusatzqualifizierungen!
Programmänderung
Wir behalten uns vor, eine Veranstaltung abzusagen, wenn Gründe vorliegen, welche wir nicht zu vertreten haben (unzureichende Anmeldezahlen, Erkrankung von Referenten, höhere Gewalt usw.). Die Teilnehmer werden in diesem Falle benachrichtigt. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche seitens der Teilnehmer bestehen nicht. In Ausnahmefällen sind Preiskorrekturen, Referentenwechsel und/oder inhaltliche Änderungen möglich.