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Städtebauliches Sanierungsrecht Baden-Württemberg | 245031
21.10.2024 | 09:30 - 15:15 Uhr | Haus der Architektinnen und Architekten, StuttgartSanierungsmaßnahmen gemäß §§ 136 bis 164b BauGB
Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß §§ 136 bis 164b BauGB ist seit vielen Jahrzehnten ein bewährtes Instrumentarium des Besonderen Städtebaurechts und gibt Städten und Gemeinden die Möglichkeit, besonderen städtebaulichen Problemlagen zu begegnen. Das Sanierungsrecht gewährt den Kommunen zeitlich und räumlich begrenzte Eingriffsrechte, um die Sanierungsziele im Sinne des Allgemeinwohls zügig zu erreichen. Hinzu kommen in Sanierungsgebieten zusätzliche Investitionsanreize für private Eigentümer in Form von Abschreibungen nach dem Einkommenssteuergesetz.
Die beiden Referenten geben aus juristischer und praxisnaher Sicht einen kompakten Überblick über die Möglichkeiten und Fallstricke des Sanierungsrechts. Die Beispiele aus der Praxis beziehen sich auf Anwendungsfälle in Baden-Württemberg.
Wesentliche Seminarinhalte sind:
- Voraussetzungen für die Anwendung des Sanierungsrechts
- Das umfassende und das vereinfachte Sanierungsverfahren
- Bestandteile der Sanierungssatzung, Überblick über die satzungsrechtlichen Bestimmungen
- Anwendung des Vorkaufsrechts im Sanierungsgebiet
- Einsatz und Grenzen der sanierungsrechtlichen Genehmigung, Praxisfälle
- Aufhebung der Sanierungssatzung
Das Seminar richtet sich an Stadtplaner:innen sowie Architekt:innen, die in ihrer Praxis mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen in Kombination mit der Städtebauförderung zu tun haben.
Referenten
- Dr.-Ing. Frank Friesecke, STEG Akademie, Stuttgart
- Dr. Henning Struck, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stuttgart