Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
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Brandschutz spielt bei Sonderbauten von der Gesamtplanung bis ins Detail eine wichtige Rolle in Planung und Ausführung. Damit Sie in Funktion und Gestaltung anspruchsvolle Vorhaben planen oder auch „nur“ beurteilen können, benötigen Sie umfangreiche rechtliche und technische Kenntnisse des vorbeugenden und des anlagentechnischen Brandschutzes. Insbesondere müssen Sie die jeweils zu erreichenden Schutzziele kennen und grundsätzliche Optionen zu deren Erreichung abwägen können. Zentrale Vorschriften sind dabei §38 LBO und die Sonderbauverordnungen für Versammlungs- und Verkaufsstätten.
Zudem benötigen Sie geeignete Denkansätze für die Anwendung dieser Kenntnisse, die Ihnen in dieser Veranstaltung an Beispielen erläutert werden. Dabei geht es um verschiedene Sonderbauten: Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Industriebauten, Schulen, Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen.
Spezifische Fragen und eigene Fälle (gerne mit grafischen Erläuterungen) dürfen Sie bis zwei Wochen vor der Veranstaltung einreichen an: sabine.kohn spamgeschützt @ spamgeschützt ifbau.de
Teilnehmende werden gebeten, möglichst folgende Vorschriftentexte zur Veranstaltung mitzubringen (als Ausdruck aus dem Internet unter www.mlw.baden-wuerttemberg.de, in Buchform oder gerne auch digital auf dem Laptop):
Neben Architekt:innen richtet sich das Seminar auch an Leiter:innen und Mitarbeiter:innen von Baurechtsbehörden und Hochbauämtern, Bauverständige, Fachplaner:innen, Rechtsanwält:innen, Betreiber:innen von Sonderbauten, Feuerwehrangehörige mit Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz und Personen, die im Gebäudemanagement tätig sind.
Informationen zu Anmeldung, Teilnahmebeiträgen, Abmeldung und Programmänderung