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Abnahme, Gewährleistung und Nachtragsmanagement nach BGB | 256021
18.02.2025 | 09:30 - 17:00 Uhr | Haus der Architektinnen und Architekten, StuttgartDie zentralen Themen des Architekten- und Ingenieurvertrags
Die Veranstaltung behandelt die zentralen Themen des Architekten- und Ingenieurvertrags quasi in zwei Halbtagesseminaren: Im ersten Teil des Kurses werden Voraussetzungen von Nachträgen nach VOB/B und BGB sowohl bei Unternehmer:innen als auch bei Architekt:innen besprochen. Richtige Verhaltensweisen und Vorgehensweisen, wie Nachträge verlangt und für Bauherr:innen effektiv abgewehrt werden können, sollen genauso untersucht werden wie Ansprüche aus Bauzeitverlängerung. Die korrekte Vorgehensweise, mögliche Einwendungen und die richtige Geltendmachung sind Thema dieses halben Seminartags.
Im zweiten Teil des Kurses werden die Abnahme der erbrachten Leistungen sowie Mängelansprüche betrachtet. Die Abnahme ist als abschließende Willenserklärung von Bauherr:innen zur Bestätigung der vertragsgerechten Leistung erforderlich und daher einzuholen. Wird die Abnahme nicht durchgeführt, beginnt die Gewährleistung nie zu laufen. Welche Mängelrechte zur Verfügung stehen, wie sie durchzusetzen sind und worauf dabei nach VOB/B und BGB zu achten ist, wird dabei näher beleuchtet.
Aus dem Inhalt:
1. Teil Nachtragsmanagement:
- Bauzeitvereinbarung und Nachträge
- Ansprüche aus Bauzeitverlängerung
- Ansprüche aus Nachträgen gemäß §§ 2.3, 5, 6 VOB/B
- Nachträge nach BGB, §§ 650b, c
- Geltendmachung von Nachträgen
- Sinnvolle Vereinbarungen bezogen auf Nachträge
2. Teil Abnahme, Gewährleistung:
- Konkludente, fingierte, förmliche Abnahme
- Die Abnahmeerklärung
- Wirkung des Abnahmeprotokolls
- Folgen der Abnahme
- Abnahme bekannter Mängel
- Abnahme und Vertragsstrafe
- Verweigerung der Abnahme durch Bauherr:innen
- Endgültige und ernsthafte Abnahmeverweigerung
- Mängelansprüche nach BGB / VOB/B
- Großer/kleiner Schadensersatzanspruch
- Nacherfüllungsrechte, Minderung, Rücktritt
Das Seminar richtet sich an Projektverantwortliche, aber auch junge Kolleg:innen, die sich mit dem Thema vertraut machen wollen. Kenntnisse von VOB und BGB sind nicht erforderlich, aber durchaus nützlich.
ESF-Plus Fachkursförderung
Für diese Veranstaltung erhält das IFBau Fördergelder aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Teilnehmende können eine Preisermäßigung in Höhe von 30%, bei 55+ von 70% erhalten, sofern bestimmte, personenbezogene Voraussetzungen erfüllt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter ESF-Fachkursförderung.
Referent
- Karsten Meurer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Stuttgart