Den Hochschulabschluss haben Sie gepackt - herzlichen Glückwunsch! Jetzt wollen Sie beruflich durchstarten? Lassen Sie sich dafür als Architekt:in oder Stadtplaner:in im Praktikum (AiP/SiP) eintragen - und schon kann es losgehen. Nach Ihrer zweijährigen AiP/SiP-Zeit dürfen Sie anschließend die geschützte Berufsbezeichnung Architekt:in, Innenarchitekt:in, Landschaftsarchitekt:in und Stadplaner:in tragen. Mehr grundsätzliche Informationen finden Sie im Leitfaden AiP/SiP Merkblatt 460 / AiP/SiP-Guidelines in english.