Eintragungsantrag und erforderliche Unterlagen
Die Mitgliedschaft in der Architektenkammer und damit das Tragen der Berufsbezeichnung (Innen-/Landschafts-)Architekt:in oder Stadtplaner:in setzt die Eintragung in der Architektenliste voraus. Um Mitglied in der Architektenkammer zu werden, sind ein Antrag auf Eintragung zu stellen und bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
19.12.2024