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Angestellt oder selbständig? Die Frage stellt sich im Berufsleben fast aller Architekten ein- oder gar mehrmals. Im besten Fall aus Überzeugung und einer bewussten Lebensplanung, manchmal aus Gelegenheit und nicht selten aus der Not.
Dr. Alexander Beck im vierten Teil der Artikelserie der Projektgruppe 'Honorarkalkulation/Bürokostenplanung'
Eine wesentliche betriebswirtschaftliche Frage, die sich dabei stellt ist: Wie viel Umsatz benötige ich, um mein bisheriges Angestelltengehalt zu erreichen?
Anhand von vier Fallbeispielen werden in diesem Beitrag zwei Arbeitnehmer und zwei Selbständige mit vergleichbaren Nettolöhnen bzw. frei verfügbaren Einkünften vorgestellt.
Arbeitnehmer
In den Fallbeispielen der Arbeitnehmer werden drei Gehaltsgrößen vorgestellt: Das Bruttogehalt, das Nettogehalt und das dem Arbeitnehmer meist unbekannte, aber für den Arbeitgeber relevante Bruttogehalt zzgl. sämtlicher Arbeitgeberanteile. Folgende Parameter wurden bei der Berechnung berücksichtigt:
Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer), Sozialabgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Kinderlosenzuschlag, Umlage U1 (Krankheit 70% Erst.), Umlage U2 (Mutterschaft)), berufsgenossenschaftliche Beiträge
Selbständiger
Welchen Büroumsatz (Betriebseinnahmen) muss nun im Vergleich ein Selbständiger erzielen, um monatlich ungefähr den gleichen Betrag an Einkünften zur freien Verfügung zu haben, wie beim Nettogehalt eines Arbeitnehmers?
Die Höhe der monatlich frei verfügbaren Einkünfte wurde anhand einer Einnahmenüberschussrechnung und Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. Hier werden, kurz gefasst, von den Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben abgezogen. Die durchschnittlichen Betriebsausgaben wurden der "Analyse der Büro- und Kostenstruktur der freiberuflich tätigen Mitglieder der Architektenkammern" für das Berichtsjahr 2006 von Prof. Dr. Hommerich entnommen.
Aus diesem daraus errechneten Gewinn vor Steuern, wurden dann die frei verfügbaren Einkünfte, unter Berücksichtung der folgender Aufwendungen und Steuern, errechnet:
Altersvorsorgeaufwendungen (Rentenversicherung), Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung, Unfallversicherung), Steuern (Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer).
Das unternehmerische Risiko und der unternehmerische Gewinn sind bei dieser Betrachtung zunächst nicht berücksichtigt. Es wird hier ein Aufschlag von circa 15% empfohlen, um überhaupt einen unternehmerischen Anreiz zu schaffen oder um unternehmerische Risiken wie Zahlungsausfälle etc. abzudecken. Dieser Wert wird als "empfohlener Umsatz" in den Fallbeispielen angegeben.
Bei Architekten muss nun noch erwähnt werden, dass dieser Vergleich auf einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche und einem Jahresurlaub von mindestens 24 Tagen basiert. Wer als Selbständiger zwar die hier angegebenen Umsätze erwirtschaftet, aber keine vergleichbaren Arbeitszeiten aufweisen kann, wer bereits Donnerstag früh 40 Stunden gearbeitet hat, das Wochenende noch vor sich hat und sich nicht daran erinnern kann, wann er das letzte Mal im Urlaub war, sollte seine Honorierung oder den Umfang seiner Tätigkeit ebenfalls dringend hinterfragen.
Dezember 2008Dr. Alexander BeckFreier Architekt, Blaufelden
Artikel "Gewinn und Umsatz in Relation zur Angestelltenvergütung" als pdf-Datei zum Download
http://www.akbw.de/download/Buero/Beck_Gewwinn-Umsatz-Relation-Angestelltenverguetung.pdf