Erklärung bzw. Antrag zur Reduzierung des Kammerbeitrags auf den aktuell gültigen Mindestbeitrag
Beitragsordnung § 9 Absatz (1):
Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder Alters-, Berufsunfähigkeits- oder volle Erwerbsminderungsrente beziehen und keine Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit nach § 1 ArchG erzielen, erhalten auf schriftlichen Antrag und Nachweis eine Reduktion des Jahresbeitrages auf 60,00 EUR. Die Reduktion gilt ab dem Kalenderjahr der Antragsstellung.
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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