Über demokratisch gewählte Gremien gibt sich die Architektenschaft eine eigene Berufsordnung, bestimmt die Berufspolitik und wirkt bei Gesetzen und Verordnungen mit. Die Organe der Kammer sind die Landesvertreterversammlung und der Landesvorstand (siehe auch Architektengesetz §14). Darüber hinaus engagieren sich Kammermitglieder ehrenamtlich in Strategiegruppen, Ausschüssen sowie als Referent:innen für bestimmte Themenbereiche und tauschen sich in Netzwerken aus.