Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen werden vom Präsidenten bzw. von der Präsidentin durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Architektenkammer Baden-Württemberg (DAB) oder durch Rundschreiben mitgeteilt. Einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Architektenkammer Baden-Württemberg ist die Bekanntmachung auf dieser Website (www.akbw.de/recht/amtliche-bekanntmachungen) geichgestellt. Auf die Veröffentlichung auf dieser Website wird im DAB hingewiesen, unter Nennung der Bezeichnung des Beschlusses, der Fundstelle auf der Website und des Datums des Inkrafttretens.
31.12.2024