der Architektenkammer Baden-Württemberg beschlossen vom Landesvorstand am 14. Februar 2022
Ziel des Ortsentwicklungsbeirats ist es, vor allem Kommunen ohne ausreichend besetztes Bauamt zu unterstützen und zu motivieren, die Potentiale ihrer Orte zu entdecken und über eine umfassende nachhaltige und strukturelle Verbesserung mit zeitgemäßen Wohnangebot und Nutzung des Gebäudebestands nachzudenken. Damit hilft die AKBW, die vorhandenen Qualitäten der Städte- und Ortsbilder in Baden-Württemberg zu sichern sowie funktionale und gestalterische Qualität in Städtebau, Architektur und Freiraum zu fördern. Grundlage dieser Zielsetzung sind §§ 1 Abs. 5 und 1a Abs. 2 und 7 des Baugesetzbuches (BauGB).
Die AKBW erfüllt mit dem Ortsentwicklungsbeirat ihren gesetzlichen Auftrag nach § 12 Abs. 1 (i.V.m. Abs. 2 Nr. 10) des Architektengesetzes, die Baukultur und das Bauwesen zu fördern. Als unabhängiges Sachverständigengremium unterstützt der Ortsentwicklungsbeirat die politischen Institutionen und die Fachverwaltungen in Fragen der Ortsentwicklung sowie der vorhandenen Potentiale in Struktur und Gebäudebestand. Er berät über die notwendigen Schritte sowie welche rechtlichen Instrumente (z. B. das gemeindliche Vorkaufsrecht oder das Flurneuordnungsverfahren) genutzt werden können und welche Förderprogramme und weiterführenden Beratungsangebote (z. B. das Kompetenzzentrum Wohnen) zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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