Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Festsetzung der Beiträge für die Mitgliedschaft in der Architektenkammer Baden-Württemberg
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat als Aufsichtsministerium gemäß §§ 27 Absatz 1, 15 Absatz 3 des Architektengesetzes auf Antrag der Architektenkammer mit Schreiben vom 17. April 2024 die von den Delegierten der Landesvertreterversammlung im Umlaufverfahren mit Stichtag 25. März 2024 beschlossenen Änderungen der Beitragsordnung genehmigt. Ausfertigung und Bekanntmachung der genehmigten Änderungen (Anhebung der Schwellenwerte für Beitragsermäßigung in § 10) erfolgte durch Veröffentlichung in Ausgabe 6/2024 Deutsches Architektenblatt, Regionalteil Baden-Württemberg..
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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