Festsetzung der Beiträge für die Mitgliedschaft in der Architektenkammer Baden-Württemberg
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat als Aufsichtsministerium gemäß §§ 27 Absatz 1, 15 Absatz 3 des Architektengesetzes mit Schreiben vom 12. Dezember 2024 auf Antrag der Architekten-kammer die von den Delegierten der 51. Landesvertreterversammlung am 15. und 16. November 2024 beschlossenen Änderungen der Beitragsordnung genehmigt. Die genehmigten Änderungen wurden in Ausgabe 1-2/2025 Deutsches Architektenblatt, Regionalteil Baden-Württemberg, bekanntgemacht und veröffentlicht unter www.akbw.de/recht/amtliche-bekanntmachungen
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