für Fort- und Weiterbildungsangebote der Architektenkammer
und für sonstige Amtshandlungen
der Architektenkammer Baden-Württemberg.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat als Aufsichtsministerium gemäß §§ 27 Absatz 1, 15 Absatz 3 des Architektengesetzes mit Schreiben vom 12. Dezember 2024 auf Antrag der Architekten-kammer die von den Delegierten der 51. Landesvertreterversammlung am 15. und 16. November 2024 beschlossenen Änderungen der Gebührenordnung genehmigt. Diese traten am 1. Januar 2025 in Kraft. Ergänzend hat das Ministerium mit Schreiben vom 28. Januar 2025 unter dem Aktenzeichen MLW28-2691-3/114 die redaktionelle Anpassung von § 1 Absatz 3 der Gebührenordnung genehmigt. Diese trat am 1. Februar 2025 in Kraft. Die Änderungen wurden in Ausgabe 1-2/2025 bzw. 3/2025 Deutsches Architektenblatt, Regionalteil Baden-Württemberg, bekanntgemacht und veröffentlicht unter www.akbw.de/recht/amtliche-bekanntmachungen
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