Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Aufgrund der geänderten HOAI, die seit 1. Januar 2021 in Kraft ist, wurden die Orientierungshilfen für den Landschaftsarchitektenvertrag angepasst. Hier finden Sie einen unverbindlichen Entwurf als Anhaltspunkt und Orientierungshilfe für die individuell auszuarbeitenden Verträge - Textdatei zur Übernahme und Bearbeitung in der eigenen EDV auf Basis der neuen HOAI 2021
mit allgemeiner Einführung zur Änderung der HOAI und des Vertragsrechts sowie den Anlagen: - Vereinbarung über die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz im Rahmen der Kostenberechnung - Ergänzungsvereinbarung - Abnahmeprotokoll - Widerrufsbelehrung
Eine rechtliche Zusammenfassung über die Änderungen des Bau- und Werkvertragsrecht, das am 1. Januar 2018 in Kraft trat, erhalten Sie hier: Merkblatt Nr. 400-3: Neues Bau- und Architektenvertragsrecht 2018
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
... bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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