Merkblatt Nr. 594: Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr
Regelungen zur Herstellung geeigneter Aufstellflächen gemäß LBO-AVO § 2, Abs. 1 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken und Zufahrten (VwV Feuerwehrflächen) vom 16. Dezember 2020 - Az.: 51-2611.2/90 -
Der nach § 15 Abs. 3 LBO erforderliche unabhängige zweite Rettungsweg kann nach § 15 Abs. 5 LBO über eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit führen. Sind tragbare Leitern als Rettungsgeräte vorgesehen, so sind die nach § 2 LBOAVO notwendigen Zu- und Durchgänge und die nach Abschnitt 4.3 erforderlichen Stellflächen vorzusehen und ständig freizuhalten. Sind Hubrettungsfahrzeuge als Rettungsgeräte erforderlich, so sind die nach § 2 LBOAVO notwendigen Zu- und Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen vorzusehen, zu kennzeichnen und ständig freizuhalten.
Merkblatt mit allgemeinen Hinweisen und Text der Verwaltungsvorschrift
1 Begriffe 2 Zu- und Durchgänge 3 Zu- und Durchfahrten 4 Aufstellflächen und Stellflächen auf dem Grundstück 5 Bewegungsflächen 6 Befestigung und Tragfähigkeit 7 Hinweisschilder für den Brandschutz 8 Darstellung der Flächen im Lageplan 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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