Merkblatt Nr. 610: Landesbauordnung LBO in der ab 29. Juni 2025 gültigen Fassung
Am 28. März 20253 wurde im Gesetzblatt Baden-Württemberg Nr. 25 das "Gesetz für das schnellere Bauen" vom 18. März 2025 2023 veröffentlicht. Es tritt drei Monate nach Verkündung in Kraft. Mit der Änderung der Landesbauordnung und den anderen Regelungen in dem Artikelgesetz sollen die baurechtlichen Verfahren optimiert und beschleunigt werden sowie bauliche Standards abgebaut und der Ausbau erneuerbarer Energien erleichtert werden.
Inhalt des Merkblatts:
Einführung – die Landesbauordnung Baden-Württemberg
Änderungen der Landesbauordnung 2025
Weitere Änderungen der Landesbauordnung 2019 bis 2023
Text der Landesbauordnung für Baden-Württemberg – LBO - Inhaltsübersicht - Text der ab 29. Juni 2025 gültigen Fassung - Anhang 1 (zu § 50 Absatz 1) – Verfahrensfreie Vorhaben - Anhang 2 (zu § 63 Absatz 3 Nr. 3, zu 63a Absatz 1 Nr. 1) – Leitlinien zu Ausbildungsinhalten
Anlage: Hinweise zu früheren LBO-Novellen und Gesetzesanpassungen
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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