Merkblatt Nr. 611-2025: VwV-TB Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen | gültig seit 1. März 2025
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat am 5. Februar 2025 eine neue Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen (VwV TB) erlassen, die im Gemeinsamen Amtsblatt für Baden-Württemberg Nummer 2 vom 26. Februar 2025 veröffentlicht wurde. Diese neue VwV TB BW löst die zum 1. August 2024 in Kraft getretene bisherige Fassung ab und tritt spätestens am 28. Februar 2030 außer Kraft.
Inhalt des Merkblatt
Einführung: Technische Baubestimmungen in Baden-Württemberg - Grundsätze für die Bekanntmachung von technischen Baubestimmungen - Auszug Landesbauordnung Baden-Württemberg (§ 3 Allgemeine Anforderungen, § 73a Technische Baubestimmungen) - Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) – Ausgabe 2025 Neuerungen der VwV TB BW 2025 aufgrund der Übernahme der MVV-TB 2024/1 - Frühere Änderungen der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Änderungen in der VwV TB BW 2024, Ausgabe vom 11. Juli 2024 Neuerungen mit der VwV TB BW 2023, Ausgabe vom 12. Dezember 2022 Erste Ausgabe der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2018 - Gültigkeitshinweis und Bezugsmöglichkeiten - Bekanntmachung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen [Auszug]
Anhang: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über Technische Baubestimmungen (Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen − VwV TB) vom 5. Februar 2025 – Az.: MLW21-26-11/4 – mit den Teilen A Technische Baubestimmungen, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke zu beachten sind B Technische Baubestimmungen für Bauteile und Sonderkonstruktionen, die zusätzlich zu den in Abschnitt A aufgeführten Technischen Baubestimmungen zu beachten sind C Technische Baubestimmungen für Bauprodukte, die nicht die CE- Kennzeichnung tragen, und für Bauarten D Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen E Bezugsquellennachweis F Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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