Merkblatt Nr. 620: Ausführungsverordnung zur LBO - LBOAVO
Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) vom 5. Februar 2010 (GBl. S. 24), zuletzt geändert durch Artikel 147 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022, S. 1,18)
Merkblatt mit
Einführung Aktuelle Änderung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften 2020 Frühere Änderung der Ausführungsverordnung Lesetext der ab 8. Januar 2022 gültigen Fassung
Ausführungsregelungen zu Kinderspielplätze - Flächen für die Feuerwehr, Löschwasserversorgung - Umwehrungen - Tragende Wände und Stützen - Außenwände - Trennwände - Brandwände - Decken - Dächer - Treppen - Notwendige Treppenräume, Ausgänge - Notwendige Flure, offene Gänge - Fenster, Türen, sonstige Öffnungen - Aufzugsanlagen - Lüftungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Warmluftheizungen - Leitungen, Installationsschächte und -kanäle - Kleinkläranlagen, Gruben, Anlagen für Abfall- und Reststoffe - Anwendung gewerberechtlicher Vorschriften - Ordnungswidrigkeiten - Inkrafttreten
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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