Praxishinweis für Kammermitglieder zur Fort- und Weiterbildungsordnung
Kammermitglieder sind zur ständigen Fort- und Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch verpflichtet. Die Erfüllung dieser Verpflichtung der Architektenschaft ist zu dokumentieren und wird von der Kammer stichprobenartig überprüft.
Diese Praxishinweise als Ergänzung der <link file:5466 - download "Initiates file download">Fort- und Weiterbildungsordnung</link> erläutern die Hintergründe und geben Hinweise, was für die Anerkennung von Fortbildungen zu beachten ist.
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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... bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.