In der diesjährigen Mitgliederjahresinformation der Kammer drehte sich alles um aktuelle Rechtsänderungen in Landesbaurecht. Auf zwei Veranstaltungen – am 17. Juli im Konzerthaus in Freiburg und am 23. Juli im Haus der Architektinnen und Architekten in Stuttgart – gab es reichlich Information. Der Termin in Stuttgart konnte treffender nicht gewählt sein. Taggleich hatte das Landeskabinett den Gesetzentwurf zur LBO-Reform „schneller Bauen“ beschlossen und ins parlamentarische Verfahren eingespeist.
„Der Gesetzgeber war sehr aktiv“, so der Regierungsbaumeister a.D. Manfred Busch, der den Mitgliedern einen fokussierten Parforceritt über aktuelle Rechtsänderungen bot – von der NICHT-Anrechenbarkeit von Aufstockungen auf die Wandhöhe über verfahrensfreie Vorhaben, Abstandsflächen bis zu Widerspruchsverfahren und -fristen.
Bewertungen der Neuregelungen aus Sicht des Berufsstandes nahmen AKBW-Präsident Markus Müller und der berufspolitische Referent Dr. Felix Goldberg in einem von Pressesprecherin Gabriele Renz moderierten update24-Talk vor.
Die Rechtsanwälte Sonja Scharkowski und Reinhard Weng, beide AKBW-Referenten in juristischen Fragen, wiesen die Zuhörerschaft – rund 1000 Anmeldungen gab es, davon waren 150 Live-Gäste – in aktuelle Rechtsprechung ein: Von Auftragswertberechnung bis zum neuen Personengesellschaftsrecht (MoPeG).
Video-Mitschnitte update24
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