Anerkennung von Inhouse-Schulungen
Sie unternehmen eine Exkursion mit Ihren Mitarbeitenden oder es kommen Referent:innen direkt zu Ihnen ins Büro? Auf entsprechenden Antrag erkennt die AKBW auch sogenannte Inhouse-Veranstaltungen als Fortbildungen an. Dazu müssen Sie sich als Bildungsträger registrieren und den entsprechenden Online-Antrag stellen.
05.03.2025