Berufsaufgabe der Landschaftsarchitektinnen und -architekten ist die Planung von Freiräumen, Gärten und Landschaften unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher, gestalterischer, gesellschaftlich-sozialer und ökologischer Gesichtspunkte. Dazu gehören die Beratung und Vertretung des Auftraggebers sowie die Überwachung der Ausführungen. Das Aufgabengebiet der Landschaftsarchitekten teilt sich in Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung.
Rückfragen / 03.05.2022