Städtebauliche Entwürfe, Gestaltungsplanungen, Rahmenplanungen oder Masterpläne sind sogenannte informelle Planungsinstrumente und nicht durch das Planungsrecht geregelt. Sie sind jedoch die gestalterische Grundlage für die Bauleitplanung und dienen vor allem der allgemein verständlichen Darstellungen und Diskussion von Planungsaufgaben in der Öffentlichkeit. Mit dem Merkblatt 51 werden die Inhalte und der Umfang dieser Pläne definiert. Es behandelt im Wesentlichen drei Themen:
- Leistungsumfang für städtebauliche Entwürfe
- Der für die Bearbeitung der Leistungsbilder zu erwartende Aufwand
- Empfehlungen für die Handhabung bei wettbewerblichen Verfahren in Stadtplanung und Städtebau
FAQ: Häufige Fragen und Hinweise zur Anwendung und Auslegung des Merkblattes 51 finden Sie auf dieser Seite unten.
25.09.2024