Bauleitererklärung
Die Baurechtsbehörde kann gemäß Landesbauordnung bei der Errichtung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen und bei Bauvorhaben, die technisch besonders schwierig oder besonders umfangreich sind, die Bestellung eines Bauleiters verlangen (LBO § 42, Abs. 3).
12.01.2023